Allgemeine Geschäftsbedingungen...
Gültigkeit
Dieses Dokument ersetzt alle früheren Ausgaben.

Allgemeines
Hier sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen.


-------------------------------------------------------------------------------

Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird,  mit sofortiger Wirkung für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Käufer mit den Bedingungen einverstanden. Abweichende Vereinbarungen sind nicht gültig. Weiterhin gelten die Bedingungen des BGB in neuester Fassung.
 

Bestellung und Versand


Der Versand erfolgt nach besten Ermessen des Verkäufers, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Frachtschäden und schadhafte Ware aus Lieferungen müssen sofort, jedoch spätestens innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Waren bei uns und beim Paketdienst beanstandet werden. Fehlmengen direkt bei uns.
 Kunden, welche die Annahme der bestellten Ware verweigern oder nicht bei der Post abholen, tragen die Kosten der Versandabwicklung und Wiedereinlagerung.


 Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Bikeroffice Bingen,

Inhaber: Wolfgang Thomas

Saarlandstr. 184

55411 Bingen

Telefon: 06721-47654

Fax: 06721-9899405

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind  zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen. Nicht paketversandfähige Sachen sind uns zu überbringen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Waren, welche nach Kundenspezifikation bestellt werden müssen oder Einzelanfertigungen in unserem Hause, sowie Rennsportartikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen!

Für Bestellungen in unsrem Laden gilt dieses Rücktrittsrecht nicht!



Informationen zur Rücknahme von Batterien gemäß Batterieverordnung

Mit der folgenden Informationsseite zur Batterieverordnung kommen wir unseren gesetzlichen Hinweispflichten nach.

a. Allgemeines

Batterien enthalten umweltgefährdende Stoffe und dürfen daher nicht in den Hausmüll geworfen werden (gekennzeichnet durch eine durchgestrichene Mülltonne). Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an den Handel oder an von den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Batterien können Sie nach Gebrauch beim Bikeroffice kostenlos zurückgeben. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien der Art, die im Sortiment vom Bikeroffice geführt werden oder geführt wurden. Alternativ können Sie Ihre Batterien nach Gebrauch auch sonst überall dort abgeben, wo Ihre gebrauchten Batterien im Sortiment geführt werden oder geführt wurden. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf die Menge, deren Sie sich als Verbraucher üblicherweise entledigen. Sie können Ihre Batterien nach Gebrauch auch in den gesetzlich dafür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen Ihrer Gemeinde abgeben. Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, können den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 BattVO als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 BattVO eingerichtet haben, vereinbaren. Für Batterien, die für besondere Zwecke, insbesondere als Antriebsbatterien oder als ortsfeste Batterien, in gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden, können Sie als Endverbraucher die Art der Rücknahme sowie die Kosten für die Rücknahme, Verwertung und Beseitigung abweichend von den vorstehenden Ausführungen vereinbaren. Alle Batterien sind durch ein spezielles Symbol gekennzeichnet (durchgestrichene Mülltonne) und mit einem Kürzel versehen.

Die Kürzel im Einzelnen:

Hg: quecksilberhaltige Batterie/Akku

Cd: cadmiumhaltige Batterie/Akku

Pb: bleihaltige Batterie/Akku

b. Starterbatterien

Sofern Sie im Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterie keine gebrauchte Starterbatterie an das Bikeroffice zurückgeben, ist das Bikeroffice zusätzlich zu den unter Punkt a. genannten Vorschriften verpflichtet, ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 inklusive Umsatzsteuer von Ihnen zu erheben. Das Pfand in Höhe von EUR 7,50 (bzw. für Starterbatterien, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben wurden, ist für die Pfanderstattung der Umrechnungskurs des Artikels 1 der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 (ABl. EG Nr. L 359 S. 1) zugrunde zulegen) wird Ihnen im Fall der Rückgabe der Starterbatterie erstattet .Das Bikeroffice kann bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe der Pfandmarke verbinden. Sind Sie ein gewerbliches oder sonstiges wirtschaftliches Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung, können Sie Art und Ort der Rückgabe mit dem Bikeroffice vereinbaren. Die Pfandpflicht entfällt, wenn die Starterbatterie eingebaut in ein Fahrzeug an Sie ab- oder weitergegeben wird.

 

Preise und Zahlungen

Die Preise auf unserer Homepage verstehen sich ab unserem Lager in EURO inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, zuzüglich Porto und Verpackung. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Verpackung wird mit einem Anteil an den Selbstkosten berechnet. Der Rechnungsbetrag wird, soweit keine andere Zahlungsweise schriftlich vereinbart ist, ohne jeglichen Abzug bei Lieferung per Nachnahme oder vorab per Vorkasse erhoben. In jedem Fall bleibt sämtliche Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. 
 


Technische Daten und Beschaffenheit der Waren

Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe und Funktion bleibt vorbehalten. Beschreibungen und bildliche Darstellungen sind nur annähernd maßgebend. Änderungen oder Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen, können ohne Vorankündigung vorgenommen werden.
 Schäden, welche durch schadhaft gelieferte Teile entstehen sowie Fremdarbeitzeiten, können nicht ersetzt werden.
 
 
 
 
 Gewährleistung


Wir haften nicht für unsachgemäße Montage, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fremdeinwirkung der gelieferten Ware. Die Schadensersatzhaftung  ist begrenzt auf einen typischerweise und vorhersehbaren Schaden.Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Reklamationen werden bei offensichtlichen Mängeln nur berücksichtigt, wenn sie binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden, nachdem die Ware unverzüglich untersucht worden ist. Modelländerungen und geringfügige Farbabweichungen sowie technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Auf Teile, welche im Rennsport eingesetzt werden, sowie ECU- Tuning, gibt es weder Garantie noch Gewährleistung. Teile ohne TÜV-Gutachten oder ABE (EG/ABE) sind für den Einsatz auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen.

Pitbikes sind Rennsportfahrzeuge ohne Straßenzulassung, welche im Regelfall einer starker Beanspruchung im Gebrauch unterliegen. Die Funktion eines jeden Fahrzeuges wird vor Auslieferung gründlich überprüft. Der Kunde verpflichtet sich bei Übernahme des Fahrzeuges ebenfalls die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen. Beanstandungen nach Abnahme des Fahrzeugs werden grundsätzlich nicht anerkannt. Eine Gewährleistung für solche Fahrzeuge ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Haftung für Sachmangel aus Werkverträgen

1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnittsentsprechend.

5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.

b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.

c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

Haftung für sonstige Schäden

1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. 2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt „Haftung für Sachmängel bei Werkverträgen“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt „Haftung für Sachmängel bei Werkverträgen“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.

 

 

Alternative Streitbeilegung

 

Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/erreichbar.

 

Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und können Ihnen die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.

 

 

Erfüllungsort für alle Gewährleistungs- und/ oder Garantieansprüche ist der Firmensitz in Bingen.
 
 
 
 
 
Sorgfaltspflicht

 Der Käufer verpflichtet sich, alle bei uns bestellte Ware, welche eine technische Veränderung oder eine Umrüstung eines am öffentlichen Verkehr teilnehmenden Fahrzeugs entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen oder Schäden jeglicher Art sind ausgeschlossen

Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Zahlungen und Streitigkeiten im Warenverkehr ist Bingen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

Bingen, den 26.01.18

 

Weitere AGB für die Trainings:

Allgemeine Teilnahmebedingungen von Bikeroffice Motorsport:

Anmeldung:

Die Anmeldungen gelten nur online auf unserem Anmeldeformular.

Die Anmeldungen werden erst nach vollständiger Bezahlung und durch die Nennungsbestätigung

unsererseits gültig.

Der Nennungsschluss erfolgt immer dann, sobald die maximale Teilnehmerzahl pro Rennstrecke erreicht ist.

Bezahlung:

Der Nennungsbetrag muss vollständig auf unser Konto:

Sparkasse Rhein- Nahe

BLZ: 560 501 80

Konto-Nr.: 17063546

IBAN: DE 2956 0501 8000 1706 3546

BIC: MALADE51KRE

Kontoinhaber: Bikeroffice Racing

erfolgen!

Der Nennungsbetrag bezieht sich immer auf den Fahrer, nicht auf das Motorrad.

Auf unseren Veranstaltungen herrscht Transponderpflicht! Dies dient der Einteilung in die entsprechenden Gruppen und der Sicherheit aller Teilnehmer. Die Kosten für den Transponder werden vor Ort bei der Zeitnahme entrichtet.

 

Haftungsausschluss:

Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung.

Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe, Rennen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung, allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig.

 

Absagen oder Änderung der Veranstaltung

Bikeroffice Racing kann aus begründetem Anlass die Trainingsveranstaltung bis 1. Woche vor Beginn absagen oder den Programmablauf ändern.

Kurzfristigere Änderungen oder Absagen sind zulässig, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wenn außerordentliche Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt.

In diesen Fällen wird der gesamte Teilnahmebetrag zurückerstattet.

Bei schlechtem Wetter, Sturz oder sonstigen Fahrbeeinträchtigungen seitens der Teilnehmer wird das Nenngeld nicht zurückerstattet.

Sollte durch einen schweren Sturz eines oder mehrerer Teilnehmer die Strecke zeitweise oder auch für den Rest der Veranstaltung gesperrt werden wird auch hier das Nenngeld nicht zurück erstattet.

 

Stornierung oder Rücktritt

Erscheint ein Teilnehmer nicht zu der von Ihm gebuchten Veranstaltung ohne die Teilnahme abgesagt zu haben wird das komplette Nenngeld einbehalten.

Bei Rücktritt von einer Veranstaltung gelten nachfolgende Bedingungen:

· bei Absage bis zu 45 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn werden 25 % (min. 40,00 EUR pro Person) des Nenngeldes fällig

· bei Absage 44 bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Nenngeldes fällig

· bei Absage 21 Tage bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Nenngeldes fällig.

Durch die Buchung über unser System ensteht ein rechtsverbindlicher Vertrag. Der Nennbetrag muss auf jeden Fall gezahlt werden, auch bei einer Stornierung oder wenn man nicht zur Veranstaltung erscheint und vorher nicht überwiesen hat!

Ausnahme:

Der Teilnehmer benennt uns einen Ersatzfahrer der seine Nennung übernimmt und er uns dieses schriftlich per Fax mit den Daten des Ersatzfahrer und dessen Unterschrift mitteilt.

 

Ablauf:

Jeder Teilnehmer erhält am Vorabend/Tag der Veranstaltung einen Umschlag, dieser beinhaltet:

- Startnummer: Diese muss gut sichtbar an der Front des Motorrades angebracht werden

- Aufkleber für die Gruppeneinteilung: Dieser muss ebenfalls gut sichtbar an der Front des

Motorrades angebracht werden

- Zeitplan: Diesen unbedingt berücksichtigen und einhalten

- Versicherungsbestätigung zur Teilnehmer-Unfallversicherung: Vorausgesetzt diese wurde

bei der Anmeldung schon abgeschlossen

- Haftungsausschluß: Dieser muss unterschrieben bei Veranstalter wieder abgegeben werden!

Erst dann händigt der Veranstalter die Armbändchen aus.

Das Armbändchen ist die Eintrittskarte zu den jeweilig gebuchten Rennstrecken und sind während der gesamten Veranstaltung am Handgelenk zu tragen. Zum einfahren auf die Rennstrecke sind die Armbändchen unaufgefordert dem Streckenpersonal zu zeigen.

 

Ausschluss von der Veranstaltung:

Den Anweisungen des Streckenpersonals sowie des Veranstalters sind jederzeit Folge zu leisten. Wird den Weisungen nicht nachgekommen kann dies zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Gefährdet ein Teilnehmer durch rücksichtslose und riskante Fahrweise die Gesundheit oder gar das Leben anderer Teilnehmer, führt dies zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Burnouts, Wheelis, Slalomfahrten oder sonstiger Unsinn kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung hat der Teilnehmer keinerlei Anrecht auf Rückerstattung des Nenngeldes.

 

Fahrzeuge:

Die Motorräder werden beim Einlass auf die Rennstrecke stichprobenartig kontrolliert. Motorräder die nicht den vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, können abgewiesen werden.

Erfolgt daraufhin keine Reparatur zieht es den Ausschluss von der Veranstaltung nach sich. Die Motorräder müssen technisch in einwandfreiem Zustand sein. Beide Bremsen müssen funktionsfähig sein. Der gesamte Öl- und Kühlkreislauf (Einfüllschrauben, Ölfilter, Ablassschrauben) incl. Benzinleitungen, muss gesichert sein. Als Kühlflüssigkeit ist nur Wasser erlaubt (kein Frostschutzmittel). Scheinwerfer, Spiegel oder alle anderen Glasteile müssen abgebaut oder großflächig abgeklebt werden. Jeder Fahrer ist für den einwandfreien Zustand des Fahrzeuges selbst verantwortlich.

Sollte es zu Verschmutzungen der Rennstrecke durch Kühlflüssigkeit, Benzin oder gar Öl kommen ist der Teilnehmer für die Reinigung der Strecke zur Verantwortung zu ziehen.

 

Fahrer:

Es gilt für jeden Teilnehmer während der Betriebszeiten ein absolutes Alkoholverbot (0,00,Promille),

ebenso herrschen ein absolutes Drogenverbot und ein Verbot über die Einnahme starker Medikamente.

 

Bekleidung:

Es werden nur Fahrer mit kompletter Lederbekleidung (1- oder 2-Teiler) und mit Rückenprotektor auf die Strecke gelassen. Textilkleidung ist nicht erlaubt. Außerdem muss ein Helm mit EC-Norm, hohe Lederstiefel und Lederhandschuhe getragen werden. Es ist unbedingt selbst darauf zu achten, dass der Helm verschlossen ist.

 

Einfahrt auf die Rennstrecke:

Bei Einfahrt auf die Rennstrecke, darf diese nie überquert werden. Es ist mit Handzeichen bis zur ersten Kurve den Fahrern auf der Strecke zu signalisieren, dass man aus der Boxengasse mit langsamerer Geschwindigkeit sich in der Verkehr einfädelt. Auch in der ersten Kurve ist unbedingt auf der Seite zu bleiben, von welcher man von der Boxenausfahrt kommt. Rechts bleibt rechts und links bleibt links!!! In der Vergangenheit sind sehr schwere Unfälle passiert nach Missachtung dieser einfachen Regel. Deswegen werden alle Teilnehmer, welche die Strecke direkt nach Boxenausfahrt vor der ersten Kurve überqueren, sofort und ohne Verwarnung zum Schutz der Gesundheit der anderen Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen!

Es wird hier keine Ausnahmen geben!

 

Fotoaufnahmen:

Von den Teilnehmern einer Veranstaltung sowie deren Begleitpersonen eventuell gemachte Foto- und Videoaufnahmen dürfen von Bikeroffice Racing ohne weitere Freigabe veröffentlicht werden, insbesondere dürfen diese auf der Facebook-Seite von Bikeroffice Racing zum Abruf und zur Ansicht eingestellt werden.

Sämtliche Bildrechte gehen auf Bikeroffice Racing über.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung i. S. d. § 22 Kunsturheberrechtsgesetz.

 

Flaggensignale:

Die Flaggensignale auf der Rennstrecke müssen unbedingt beachtet werden.

  • Weiße Flagge: Vorsicht, ein langsames fahrendes Einsatzfahrzeug befindet sich auf der Strecke (z.B. Notarzt- od. Krankenwagen, Abschleppfahrzeug)
  • Gelbe Flagge: Achtung Gefahr (bremsbereit sein), Überholverbot bis die grüne Flagge gezeigt wird
  • Rote Flagge: Abbruch des freien Fahrens, Training oder Rennen. Die Runde mit reduziertem Tempo zu Ende fahren.
  • Blaue Flagge: Ein schnellerer Fahrer will überholen, wird meist im Rennen bei Überrundungen gezeigt
  • Grüne Flagge: Die Gefahrenzone ist vorbei, es darf wieder überholt werden
  • Schwarze Flagge: Wird der Startnummer angezeigt, welches Motorrad unverzüglich die Strecke verlassen muss
  • Rot/Gelb gestreifte Flagge: Achtung rutschiger Fahrbahnbelag durch Öl, Benzin oder sonstige Flüssigkeiten. Auch bei Regen. Geschwindigkeit reduzieren
  • Schwarz/Weiß karierte Flagge: Ende des freien Fahrens, Trainings oder Rennen. Runde zu Ende fahren und ins Fahrerlager zurückfahren

Fahrer, welche die Flaggensignale nicht beachten und andere damit gefährden, werden aus der Veranstaltung ausgeschlossen!

 

Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bingen.

Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht.

Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahe kommen.

Stand: 21.01.2012

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.